Recht

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Gesetze & Rechtsprechung

Gegenstand zahlreicher Abmahnungen ist das Fehlen von Informationen, für die eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder aber, die der Verbraucher für einen Vertrag benötigt. Dazu zählen unter anderem:

  • alle wesentlichen Merkmale der Ware /Dienstleistung
  • Identität und Anschrift des Unternehmers
  • Gesamtpreis oder wenn sich dieser nicht im Voraus berechnen lässt
  • die Art der Preisberechnung zzgl. aller Lieferkosten
  • Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen
  • Informationen zu Rücktritts- und Widerrufsrechten.

Gesetze, die Sie als Unternehmer in der Nahrungsmittel- und Gastronomiebranche kennen sollten

01


Lebensmittelinformationsverordnung LMIV

regelt Pflichtangaben für alle vorverpackten Lebensmittel, wie Nährwerte, Zutatenverzeichnis, Hersteller, Alkoholgehalt, erhöhter Koffeingehalt, etc

02


LMIDV – ergänzende Durchführungsregelungen zur LMIV

erweitert den Anwendungbereich der LMIV, enthält Sondervorschriften für Bier und regelt unter anderm die Angabe der Allergene für nicht vorverpackte Lebensmittel

03


Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung – LMZDV

regelt die Angabe kennzeichungspflichtiger Zusatzstoffe für alle nicht vorverpackten Lebensmittel

04


Preisangabenverordnung

enthält Regelungen zur Angabe der Preise, des Flaschenpfands und von Preisreduzierungen, etc.

05


Mindestlohngesetz (MiloG)

regelt u.a. die Zahlung eines Mindestentgelts für Arbeitnehmer

06


Telemediengesetz (TMG)

regelt unter anderem die Angabe des Impressum bei Einsatz von Telemedien, wie beispielsweise dem Onlineshop

Rechtsprechung

Grundlage der nachfolgenden Gerichtsentscheidungen waren jeweils Abmahnungen des VBUW. Die Entscheidungen reichen von der Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns, fehlenden Angaben zu Allergenen, Zusatzstoffen und den weiteren Pflichtinformationen zu vorverpackten Lebensmitteln nach der Lebensmittelinformationsverordung (LMIV), fehlende oder fehlerhafte Preisangaben, unterlassene Informationen zu den Rankingparametern und fehlenden Impressen.

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