Recht
Alles Wichtige zur Kennzeichnung von Lebensmitteln
im Onlineshop oder auf der Verpackung
Bei der Herstellung und dem Verkauf von Lebensmitteln müssen zahlreiche Vorschriften und Gesetze beachtet werden. Wir bieten Ihnen einen kurzen Überblick und rechtliche Unterstützung, damit Ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sicher auf den Markt gebracht werden können.
Expertenberatung und Unterstützung
Unsere Geschäftsfüherin ist Rechtsanwältin mit langjähriger Erfahrung im Lebensmittel- und Wettbewebsrecht. Sie steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre lebensmittelrechtlichen Fragen zu klären und Sie auf Fehler bei der Pflichtkennzeichnung im Webshop oder auf der Verpackung hinzuweisen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Kennzeichnung Ihrer Lebensmittel. Werden auch Sie Mitglied und lassen Sie sich von uns rechtlich beraten.
Vorverpackte und nicht vorverpackte Lebensmittel
Grundsätzlich unterscheidet man bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln zwischen vorverpackten und nicht vorverpackten Lebensmitteln
- Vorverpackte Lebensmittel, wie Softgetränke, Bier und Wein, Schokoriegel, Fertiggerichte oder Eisbecher werden durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) geregelt.
- Nicht vorverpackte Lebensmittel, gemeint sind hier alle selbst zubereitete Speisen und Getränke wie Pizza, Pasta, Salat oder frisch gepresste Säfte werden durch die Lebensmittelinformationsdurchführungsverordnung (LMIDV) und die Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV) geregelt.
Art und Weise der Pflichtkennzeichnung
Für alle Lebensmittel gilt, dass die Pflichtinformationen
- gut leserlich,
- leicht auffindbar und in
- deutscher Sprache
angegeben sein müssen. Komplizierte Tabellen im PDF-Format, mehr als zwei Klicks oder versteckte Informationen, die beispielsweise nur durch Mouseover sichtbar werden, sind unzulässig.
Lebensmittel online verkaufen
Beim Verkauf von Lebensmitteln im Fernabsatz (z.B. übers Telefon oder über den Onlineshop) gelten dieselben strengen Vorschriften wie im stationären Handel. Es ist wichtig, dass alle Pflichtinformationen auch online verfügbar sind.
Wir empfehlen, diese Informationen in einem Produktinformationsfenster bereitzustellen, das sich beim Anklicken öffnet und alle notwendigen Details bietet, die auch auf der Verpackung stehen.
Unserer Erfahrung nach gibt es gerade bei der richtigen Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln große Mängel.
Daher haben wir nachfolgend die wichtigsten Pflichtinformationen für Sie zusammengestellt: