Gesetzesentwurf gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

21. Jun 2019

Gesetzesentwurf gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Auf dem Tisch liegt der Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch des Bundesfinanzministers Olaf Scholz, nach welchem die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zusätzliche Befugnisse und noch mehr Personal eingeräumt wird.

Denn auch der Gesetzgeber hat erkannt, dass illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit den Wettbewerb beeinträchtigen, da gesetzestreue Unternehmen gegen die oft erheblich günstigeren illegal handelnden Anbieter nicht bestehen können. Im Fokus stehen auch das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen und die missbräuchliche Beantragung von Kindergeld in organisierter Form.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird nach der Vorstellung des Gesetzgebers zu der zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde im Arbeits- und Sozialrecht. Sie soll künftig Daten der Rentenversicherungsträger, des Bundeszentralamtes für Steuern, der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Träger nach dem SGB II automatisiert abrufen können. Zudem haben künftig Vertreter des Zolls die Möglichkeit an Hauptverhandlungen teilzunehmen und sich zu Wort zu melden. Sie dürfen Fragen an Angeklagte, Zeugen und Sachverständige richten und nehmen zum Teil diejenigen Rechte und Pflichten wahr, die auch der Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren zustehen. Im Bereich der Arbeitnehmerentsendung darf der Zoll künftig auch prüfen, ob tarifvertraglich vereinbarte Unterkünfte zur Verfügung stehen, um die missbräuchliche Nutzung von Obdachlosenunterkünften zu unterbinden.

Daneben werden neue Straftat- bzw. Ordnungswidrigkeitentatbestände geschaffen, so z.B. für das leichtfertige Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und das Ausstellen und Inverkehrbringen von Schein- und Abdeckabrechnungen. Letzteres ermöglicht es Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmer/innen und verdeckte Gewinnentnehmen zu verschleiern und soll künftig mit 100.000 € Bußgeld, bei Hinzutreten qualifizierender Merkmale mit bis zu 500.000 € Bußgeld bewehrt sein.

Der Begriff der illegalen Beschäftigung soll erheblich erweitert werden und erfasst auch das Beschäftigen von Arbeitnehmern/innen zu ausbeuterischen Arbeitsbedingungen, das Anfragen und Beschäftigen von Tagelöhnern auf Tagelöhnerbörsen wird verboten.

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